Aktenfragen mit Fundstelle, ein sortierter Posteingang, freundlich nachgeforderte Unterlagen: KI nimmt Ihrer Kanzlei die Lese- und Sortierarbeit ab. Betrieben in einem deutschen Rechenzentrum oder auf einem Rechner in der Kanzlei, mit Verpflichtung nach § 62a StBerG vor dem ersten Zugang. Gebaut und betreut von André Heiner aus Wiesbaden.

Kurz erklärt
KI übernimmt in einer Steuerkanzlei heute vor allem Lese- und Sortierarbeit: Fragen an die Mandatsakte beantworten, jeweils mit Fundstelle, eingehende Post dem Mandat zuordnen, fehlende Unterlagen beim Mandanten nachfordern und Entwürfe für Standardschreiben vorbereiten. Fachliche Prüfung und Freigabe bleiben beim Berufsträger. Externe Dienstleister bekommen Zugang zu Mandatsgeheimnissen nur, soweit erforderlich, und erst nach einer Verpflichtung in Textform nach § 62a StBerG. Betrieben wird die KI über eine Modell-API in einem deutschen Rechenzentrum oder auf einem Rechner in der Kanzlei.
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Kurz erklärt, gesprochen mit meiner KI-Stimme. In einer Steuerkanzlei steckt viel Zeit in Lese- und Sortierarbeit. Genau dort hilft KI. Sie beantwortet Fragen an die Mandatsakte, und zwar nur mit Fundstelle. Steht nichts in der Akte, sagt sie das ehrlich. Sie ordnet eingehende Post dem Mandat zu, fordert fehlende Unterlagen beim Mandanten an und bereitet Entwürfe vor. Fachliche Prüfung und Freigabe bleiben bei Ihnen. Bevor ich Zugang bekomme, verpflichten Sie mich in Textform zur Verschwiegenheit, so wie es Paragraf 62a des Steuerberatungsgesetzes verlangt. Betrieben wird die KI in einem deutschen Rechenzentrum oder auf einem Rechner in Ihrer Kanzlei. Der Einstieg ist ein kostenloser KI-Check von 30 Minuten. Danach wissen Sie, welcher Ablauf sich lohnt und womit Sie anfangen.
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Was wir bewusst nicht als Erstes anfassen: Fristberechnung, Buchungen in DATEV und die Übermittlung an das Finanzamt. Dort entscheidet der Berufsträger mit seiner Fachsoftware, und dabei bleibt es.

Im KI-Labor läuft die Aktenfrage als Demo auf einem Laptop von 2016 ohne Grafikkarte, mit drei erfundenen Mandaten, darunter ein Steuermandat. Die Suche entscheidet, ob überhaupt geantwortet wird, das Sprachmodell formuliert nur aus den gefundenen Auszügen.
Bevor wir etwas bauen, prüfen wir, ob Ihre vorhandene Kanzleisoftware den Fall schon abdeckt. Nur was fehlt, kommt dazu, angebunden an E-Mail, Dokumentenablage und Kalender. Ihr Team arbeitet weiter in den gewohnten Programmen.
Für Ihre Mandanten gibt es einen eigenen Weg: Wie Eingangsrechnungen beim Unternehmen automatisch nach DATEV kommen, steht auf der Seite Rechnungen automatisch nach DATEV übertragen. Ein neutrales Info-PDF zum Belegfluss können Sie an Mandanten weitergeben, auf Wunsch mit Ihrem Kanzlei-Logo.
Info-PDF für Mandanten ansehen →Live-Demo
Nimmt Anrufe nach Feierabend an, erkennt Eilfälle und trägt den Rückruf direkt in den Kanzleikalender ein. Rechtsberatung gibt er nicht. Rufen Sie die Musterkanzlei an und hören Sie selbst.
Klein anfangen, nach jeder Stufe neu entscheiden. Alle Preise zuzüglich Umsatzsteuer.
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Wer dahintersteht
André Heiner, KI-Engineer und IHK-Referent aus Wiesbaden. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Abläufe selbst baut, dokumentiert und betreut. Das Büro liegt in der Bleichstraße, Mainz ist 20 Minuten entfernt. KI fügt sich in die gewachsene Kanzleiarbeit ein, statt sie umzukrempeln.
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30 Minuten, ein konkreter Ablauf, kein Verkaufsdruck.
Im kostenlosen KI-Check schauen wir auf Ihren zeitintensivsten Ablauf und sagen ehrlich, was sich automatisieren lässt, was es kostet und womit Sie anfangen.
Vor allem Lese- und Sortierarbeit: Fragen an die Mandatsakte mit Fundstelle beantworten, eingehende Post dem Mandat zuordnen, fehlende Unterlagen nachfordern und Entwürfe für Standardschreiben vorbereiten. Fachliche Bewertung, Fristberechnung, Buchung und Übermittlung an das Finanzamt bleiben beim Berufsträger und in Ihrer Fachsoftware.
Entscheidend ist, wie der Zugang geregelt ist. Externe Dienstleister erhalten Zugang zu Mandatsgeheimnissen nur, soweit erforderlich, und nur nach einer Verpflichtung in Textform mit Belehrung über die Strafbarkeit (§ 62a StBerG). Das gilt auch für uns: Wer als mitwirkende Person Geheimnisse unbefugt offenbart, macht sich selbst strafbar (§ 203 Abs. 4 Satz 1 StGB). Dazu kommen der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und ein Betriebsort, dessen Vertrag berufsrechtlich trägt. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen, wir liefern die technischen Nachweise dafür.
Je nach Fall: über eine Modell-API in einem deutschen Rechenzentrum, etwa bei IONOS oder STACKIT, wenn deren Vertrag berufsrechtlich trägt, oder auf einem Rechner in der Kanzlei. Bei der Aktenfrage gehen an eine Modell-API nur die Auszüge der Fundstellen, nicht die ganze Akte. Welcher Weg passt, klären wir im KI-Audit. Hardware und Hosting laufen auf den Namen der Kanzlei.
Meist nicht. Zuerst prüfen wir, ob Ihre vorhandene Kanzleisoftware den Fall schon abdeckt. Was fehlt, wird an E-Mail, Dokumentenablage und Kalender angebunden, Ihr Team arbeitet weiter in den gewohnten Programmen. Wir arbeiten herstellerneutral: neben DATEV, nicht dagegen.
Der KI-Check dauert 30 Minuten und ist kostenlos. Das KI-Audit beginnt bei 1.950 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und endet mit einem schriftlichen Bericht und einem festen Preis für den Pilot. Den Betrieb rechnen wir monatlich ab, je nach Umfang. Sie entscheiden nach jeder Stufe neu.
Gefördert werden kann nur die Beratung, nicht die Umsetzung, Hardware oder der laufende Betrieb. Für Kanzleien mit Sitz in Hessen übernimmt die Digitalisierungsberatung des RKW Hessen bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars, höchstens 400 Euro je Tagewerk. Beratungen zu Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sind davon ausgenommen. Die BAFA-Beratungsförderung schließt Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare aus. Ob eine Förderung in Frage kommt, klären wir im kostenlosen KI-Check, bevor Kosten entstehen.
Wer KI einsetzt, muss nach Art. 4 KI-Verordnung Maßnahmen treffen, um die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu unterstützen. Seit dem 27. Juli 2026 muss dabei kein bestimmtes Niveau garantiert werden, ein Bußgeld sieht Art. 4 nicht vor. Eine eigene KI-Fortbildungspflicht für Steuerberater gibt es nicht, die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 57 Abs. 2a StBerG bleibt. Die Bundessteuerberaterkammer rät ausdrücklich zu KI-Fortbildungen.
Am meisten für Steuerberatungsgesellschaften mit etwa 10 bis 50 Beschäftigten in Wiesbaden, Mainz und dem Rhein-Main-Gebiet, in denen viel Zeit in wiederkehrenden Abläufen steckt. Für kleinere Kanzleien ist oft eine Schulung oder ein einzelner Ablauf der bessere Einstieg. Das klären wir im KI-Check.
Ja, die Abläufe sind ähnlich. Für Rechtsanwälte richtet sich die Verpflichtung externer Dienstleister nach § 43e BRAO. Schulungen für Anwaltskanzleien beschreibt die Seite KI für Anwaltskanzleien in Wiesbaden.
Mehr zur Förderung: KI-Förderung in Hessen und Rheinland-Pfalz. Stand dieser Seite: 28. Oktober 2026.